12. Würdigung in concreto 12.1 Vorgeschichte Die Familienverhältnisse des Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin wurden von der Vorinstanz ausführlich beleuchtet (pag. 1774 f., S. 43 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auf ihre grundsätzlich zutreffende Zusammenfassung und Würdigung kann, unter nachfolgender Ergänzung bzw. Präzisierung, verwiesen werden: