nicht zu erinnern, wo er hingegangen sei am 24. Juni 2016. Auf Frage, ob er zur Straf- und Zivilklägerin gewollt habe, gab er an, die Frage habe er bereits mehrere Male beantwortet, er sei damals nicht in gutem Zustand gewesen und habe nicht gewusst, was er mache und wohin er gewollt habe. Auf Vorhalt, wonach er angegeben habe, die Straf- und Zivilklägerin auf der Strasse getroffen zu haben und auf die anschliessende Frage, woher sie gekommen sei, gab der Beschuldigte an, er sei damals immer wütend bzw. sauer gewesen, er habe immer Alkohol getrunken. Er sei nicht richtig da gewesen.