Er habe es selber übers Internet genommen und sich selber geschickt, er könne viele Sachen machen. Die Frage, ob sie bereits im P.________(Republik) 11 vom Beschuldigten geschlagen worden sei, bejahte die Straf- und Zivilklägerin und gab an, der Beschuldigte habe ihr Ohrfeigen gegeben und sie an den Haaren gezogen. Weil er der Vater ihrer Kinder sei, habe sie trotzdem gewollt, dass er in die Schweiz kommen kann (pag. 1948 f., Z. 18 ff.). Der Beschuldigte demgegenüber machte vor allem zu seiner Person, nicht jedoch zur Sache nochmals Ausführungen. Zu Letzterem gab er im Wesentlichen an, sich