Auf weiteren Vorhalt hin, sie habe es sowohl bei der Staatsanwaltschaft wie auch beim Gericht, nicht jedoch bei der Polizei ausgesagt, präzisierte die Strafund Zivilklägerin, sie habe es ihrer Anwältin mitgeteilt. Auf Frage, wieso sie dem Beschuldigten Bilder ihrer Hochzeit mit H.________ geschickt habe, antwortete die Straf- und Zivilklägerin, dies sei der Beschuldigte gewesen, er habe das selber gemacht. Er habe es selber übers Internet genommen und sich selber geschickt, er könne viele Sachen machen.