Sie habe versucht, sich zu verteidigen. Jemand habe sie dann gerettet, sie wäre sonst nicht mehr am Leben. Auf Frage, wieso sie nicht bereits bei der Polizei ausgesagt habe, der Beschuldigte habe ihr damit gedroht, ihre Leiche nach W.________ zu schicken, gab sie an, sie habe dies bereits der Polizei gesagt. Zweimal habe sie das gesagt, vor zwei Jahren habe sie es zudem beim Gericht ausgesagt. Auf weiteren Vorhalt hin, sie habe es sowohl bei der Staatsanwaltschaft wie auch beim Gericht, nicht jedoch bei der Polizei ausgesagt, präzisierte die Strafund Zivilklägerin, sie habe es ihrer Anwältin mitgeteilt.