Sie hätten nicht lange gesprochen. Er habe ihr gesagt, «ich habe dich erwischt» und sie habe ihm dann gesagt, er solle ihr nichts machen. Er habe das Messer in der Hand gehabt. Auf Frage, wann sie realisiert habe, dass der Beschuldigte ein Messer dabeihatte, gab die Straf- und Zivilklägerin an, dies sei in dem Moment gewesen, als er sie mit dem Messer angegriffen habe. Das Messer sei irgendwo in ihre rechte Seite gelangt. Der Beschuldigte habe erst gesagt, er werde ihre Leiche nach W.________ schicken, dann habe sie nach Hilfe geschrien. Sie habe versucht, sich zu verteidigen.