Diesen Ausführungen ist grundsätzlich zuzustimmen. Anzufügen ist lediglich, dass die erste Einvernahme mit der Straf- und Zivilklägerin direkt nach deren Austritt aus dem Spital am 6. Juli 2016 erfolgte. Ihre Aussagen sind in den Augen der Kammer dennoch nachvollziehbar und authentisch und lassen keineswegs den Schluss zu, es handle sich um freie Erfindungen. Dass sich die Straf- und Zivilklägerin nicht an jedes Detail zu erinnern vermochte, erstaunt vor dem Hintergrund des nur wenige Tage zuvor Geschehenen keineswegs; ihr Fokus lag mithin auf der Brutalität der Tat, nicht auf dem Strafverfahren.