Ferner wurden die Verletzungen der Straf- und Zivilklägerin mit (Farb-)Fotos des Kriminaltechnischen Dienstes dokumentiert (pag. 288 ff.). Im Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) vom 22. März 2017 wurden sodann die Hospitalisierungen der Straf- und Zivilklägerin beschrieben und die Untersuchungsresultate präsentiert und auch diskutiert (pag. 369 ff.). Festgestellt wurden multiple Stich- bzw. Schnittverletzungen im Gesicht, an der Körpervorderseite und –rückseite, an den Armen, Händen und am linken Oberschenkel.