___ verheiratet ist (pag. 680). Gemäss Anzeigerapport vom 28. Dezember 2016 verhielt sich der Beschuldigte bei der Anhaltung am 24. Juni 2016 um 07:44 Uhr ruhig und eher teilnahmslos (pag. 173). Dem Bericht des Instituts für Rechtsmedizin vom 29. Juni 2016 kann weiter entnommen werden, dass dem Beschuldigten am Tattag um 14:17 Uhr Blut abgenommen wurde. Dabei konnte weder das Vorhandensein von Alkohol nachgewiesen werden noch gab es Hinweise auf einen kürzlich vorangegangenen Dro- gen- oder Medikamentenkonsum (pag. 248 sowie pag. 251). Ferner wurden die Verletzungen der Straf- und Zivilklägerin mit (Farb-)Fotos des Kriminaltechnischen Dienstes dokumentiert (pag.