10. Objektive Beweismittel Bei den Erkenntnissen aus den objektiven Beweismitteln handelt es sich praktisch durchwegs um unbestrittene Sachverhaltselemente, auf welche vorliegend nicht mehr näher eingegangen werden muss. Der Vollständigkeit halber sowie zum besseren Verständnis der anschliessenden Ausführungen seien die folgenden Eckwerte dennoch ein weiteres Mal in Erinnerung gerufen: