A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, begangen am 24.06.2016, ca. 07:46 Uhr, in F.________, E.________, z.N. von C.________ (Röm. I Ziff. 1 AS); und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft vom 24.06.2016 bis 11.07.2017 sowie des vorzeitigen Strafantritts seit dem 12.07.2017; 2. zu dem auf den Schuldspruch entfallenden Anteil der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. III.