1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des strafbaren Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der schwangeren Frau sowie eventualiter des Versuchs dazu, angeblich begangen am 24.06.2016, ca. 07:46 Uhr, in F.________, E.________, z.N. von C.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer entsprechenden Entschädigung für die Verteidigungskosten; 2. die Honorare der Rechtsvertretungen bestimmt wurden; 3. A.______