Rechtsanwalt D.________ stellte seinerseits für die Straf- und Zivilklägerin die folgenden Anträge (pag. 1980; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass die nicht angefochtenen Punkte des Urteils des Regionalgerichts vom 28. Mai 2019, so insbesondere die Zivilpunkte gemäss Ziff. IV in Rechtskraft erwachsen sind. 2. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären:  des versuchten Mordes, begangen am 24. Juni 2016 zum Nachteil der Privatklägerin.