Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 28. Mai 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 5 1. des Freispruchs von der Anschuldigung des strafbaren Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der schwangeren Frau, evtl. des Versuchs hierzu, unter Auferlegung von 1/4 der Verfahrenskosten an den Staat (Urteilsdispositiv Ziff. I.); 2. des Zivilpunkts (Urteilsdispositiv Ziff. IV.); 3. der Verfügungen Ziff. 1. — 4. (Urteilsdispositiv Ziff. V.). II.