Die entsprechenden Massnahmen (zeitlich gestaffeltes Eintreffen des Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin; Organisation eines zusätzlichen Aufenthaltsraums) wurden vom Verfahrensleiter vorgängig zur Verhandlung und in Absprache mit den Parteivertretern in die Wege geleitet. 6. Weitere Beschränkungen der Berufung/Anschlussberufung