4 Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten schliesslich von Amtes wegen ein aktueller Führungsbericht der JVA Thorberg, datierend vom 14. April 2021, eingeholt (pag. 1912 ff.). Auf die (erneute) Einholung eines aktuellen Strafregisterauszugs wurde verzichtet, zumal der bereits in den Akten enthaltene Auszug aufgrund der nun bereits seit 4½ Jahren andauernden Haft des Beschuldigten nach wie vor aktuell ist (pag. 1026).