Zur Begründung wurde im Wesentlichen festgehalten, hinsichtlich der bereits aktenkundigen Kontakte seien wohl auch von einer erneuten Auswertung keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten, zumal der Inhalt bekannt sei. Es bestehe jedoch eine gewisse Chance, dass eine mit modernster Software durchgeführte Auswertung zusätzliche, möglicherweise gelöschte Viber-Kontakte – insbesondere seit dem 8. März 2016 – zu Tage fördern könnte (pag. 1876 ff.). Der Ergänzungsbericht samt dazugehöriger DVD des FDF ging beim Obergericht am 9. Oktober 2020 ein (pag. 1895 ff.).