Mit Eingabe vom 2. Juni 2020 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft, die beschlagnahmten Mobiltelefone des Beschuldigten sowie der Straf- und Zivilklägerin einer erneuten Auswertung durch den Fachbereich Digitale Forensik (FDF) der Kantonspolizei Bern zu unterziehen. Zur Begründung führte sie aus, die bestehenden Auswertungsmöglichkeiten seien seit dem Jahr 2017 derart weit fortgeschritten, dass nicht auszuschliessen sei, dass mit den heute zur Verfügung stehenden Programmen neue Daten erhoben oder aus den bereits erhobenen Daten neue Erkenntnisse hinsichtlich möglicher Todesdrohungen seitens des