4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Eingabe vom 2. Juni 2020 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft, die beschlagnahmten Mobiltelefone des Beschuldigten sowie der Straf- und Zivilklägerin einer erneuten Auswertung durch den Fachbereich Digitale Forensik (FDF) der Kantonspolizei Bern zu unterziehen.