Mit Verfügung vom 3 16. Dezember 2019 entliess die zu diesem Zeitpunkt noch zuständige erstinstanzliche Verfahrensleiterin Rechtsanwältin G.________ mit sofortiger Wirkung aus dem amtlichen Mandat und setzte Rechtsanwalt D.________ per 17. Dezember 2019 als amtlichen Vertreter der Straf- und Zivilklägerin ein (pag. 1710 f.).