2. Zu den auf den Schuldspruch fallenden Verfahrenskosten (3/4), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 24‘798.75 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung sowie Kosten uR der Privatklägerschaft) von CHF 52‘823.40, insgesamt bestimmt auf CHF 77‘622.15 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung sowie Kosten uR der Privatklägerschaft auf CHF 37‘750.65). III. [amtliche Entschädigungen] 2 IV. A.________ wird in Anwendung von Art. 41, 46 und 47 OR sowie Art. 126 StPO weiter verurteilt: