II – V des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; auszugsweise Wiedergabe, Hervorhebungen im Original): II. A.________ wird schuldig erklärt: der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 24.06.2016 in F.________, E.________, z.N. von C.________ und in Anwendung der Art. 22 Abs. 1, 40, 47, 51, 111 StGB Art. 426 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren.