1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 28. Mai 2019 wurde der Beschuldigte und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) von der Anschuldigung des strafbaren Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der schwangeren Frau, evtl. Versuchs hierzu, angeblich begangen am 24. Juni 2016 an der E.________ in F.________, z.N. von C.________ (nachfolgend Straf- und Zivilklägerin) freigesprochen, unter Ausscheidung und Auferlegung von ¼ der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 25'874.70, an den Kanton Bern.