nachforderbarer Betrag CHF 5'955.80 Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 23‘982.80. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecherin B.________ die Differenz von CHF 7‘705.40 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).