1. Zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Davon sind 8 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die vorläufige Festnahme von 2 Tagen wird vollumfänglich auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'700.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 20'076.80.