59 Überwiegens der privaten Interessen des Beschuldigten am Verbleib in der Schweiz gegenüber den öffentlichen Interessen an seiner Wegweisung, von einer Landesverweisung abzusehen. 24.5. Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) Infolge des Verzichts auf das Aussprechen einer Landesverweisung wird auch von der Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) abgesehen.