Sein Verhalten muss als positiv bewertet werden, da er sich seit dem Strafverfahren nichts mehr zu Schulden kommen liess. Zurzeit arbeitet er in einem Teilzeitpensum zu 20% in einem Kebab-Imbiss und lebt mit seinen vier Kindern, deren Hauptbetreuung er wahrnimmt, zusammen. 4. Die Nationalität der betroffenen Personen Der Beschuldigte stammt aus Afghanistan. Betreffend die Sicherheitslage des vorgenannten Herkunftslandes des Beschuldigten verweist die Kammer auf die zum Urteilszeitpunkt aktuelle Einschätzung des Bundesrates vom Dezember 2019 (Humanitäre Aufnahme von Personen aus Afghanistan in der Schweiz [admin.ch]):