_ führte oberinstanzlich die Dilemmasituation der Privatklägerin aus. Das Strafverfahren habe der Privatklägerin geholfen, dass sie das erste Mal gehört worden sei. Jedoch würden die Kinder sie für das Strafverfahren verantwortlich machen und hätten sich deshalb von ihr abgewendet. Sie wolle zwar einen Schuldspruch, wolle aber gleichzeitig nicht, dass die Kinder darunter leiden würden. Eine glückliche Ehe hätten sie nie geführt, er sei aber stets ein guter Vater zu den Kindern gewesen. Er stelle deren zentrale Bezugsperson dar. Die Mutter könne die Obhut, wenn der Vater ins Gefängnis gehe und das Land verlassen müsste, wahrscheinlich nicht übernehmen.