10. Solidität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen mit dem Gastland und mit dem Zielland, 11. In Rechnung gestellt werden müssen ebenfalls die besonderen Umstände des Einzelfalls, beispielsweise die medizinischen Umstände oder die temporäre oder definitive Natur des Landesverbots. Keines dieser Elemente ist für sich allein ausschlaggebend; erforderlich ist eine Würdigung der gesamten Umstände im Einzelfall. Das Recht auf Schutz des Fami- lien- und Privatlebens nach Art. 8 Ziff.