Dem aktuellen Leumundsbericht vom 20. Mai 2021 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte in einem 20%-Pensum in Bern in einem Kebab-Imbiss arbeitet. Sein Netto-Einkommen beträgt CHF 2'660.00, wovon CHF 2'460.00 vom Sozialamt geleistet werden (pag. 978). In Übereinstimmung mit der Vorinstanz erachtet die Kammer unter diesen Umständen einen Tagessatz in der Höhe von CHF 30.00 als angemessen.