49 und Staatsanwälten (nachfolgend: VBRS-Richtlinien), welche Anhaltspunkte für die angemessene Strafhöhe bei einem sogenannten Referenzsachverhalt geben. Sie sehen beim folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor: Der Täter verliert bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung und verpasst dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht. Dieses erleidet einen Nasenbeinbruch.