er kümmert sich um die Betreuung der in der Zwischenzeit alle bei ihm lebenden Kinder, arbeitet zu 20% und absolviert ferner regelmässig einen Deutschkurs. Insgesamt kann dem Beschuldigten somit keine Schlechtprognose gestellt werden. Es ist ihm daher der teilbedingte Strafvollzug zu gewähren (…). Von der durch die Kammer ausgefällten Freiheitsstrafe von 32 Monaten (für die Vergewaltigung, den Versuch dazu und für die Nötigung) sind demnach acht Monate