Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte nicht vorbestraft ist und sich auch während der relativ langen Verfahrensdauer nichts zu Schulden hat kommen lassen. Auch hat sich der Beschuldigte während des Strafverfahrens stets korrekt verhalten. Weiter scheint sich der Beschuldigte an das gegen ihn erlassene Kontakt- und Rayonverbot gehalten zu haben. Die persönliche Situation des Beschuldigten ist stabil; er kümmert sich um die Betreuung der in der Zwischenzeit alle bei ihm lebenden Kinder, arbeitet zu 20% und absolviert ferner regelmässig einen Deutschkurs.