Die Privatklägerin reiste mit ihren Töchtern anfangs 2014 in die Schweiz ein. Im September 2014 gelang es der Privatklägerin eine Familienzusammenführung in die Wege zu leiten, sodass auch der Beschuldigte und die beiden Söhne in die Schweiz einreisen konnten. Dr. med. Werner Kaiser attestierte im Bericht vom 31. Oktober 2017, dass der Beschuldigte, aufgrund der traumatischen Erlebnisse als Flüchtling, an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide (pag. 172). Der Beschuldigte besuchte während zwei bis drei Jahren die Schule in Afghanistan ohne eine Ausbildung abzuschliessen (pag.