45 Taterfolgs liegt demnach keiner freiwilligen Entscheidung des Beschuldigten zugrunde. Zudem war die Tat schon weit fortgeschritten, da er ihre als auch seine Hosen inklusive den Unterhosen bereits bis zu den Oberschenkeln heruntergezogen hatte und er ihre Hand zu seinem entblössten Penis führte. Allerdings führte er sein Vorhaben auch nicht mit letzter Konsequenz fort. Die Strafmilderung für den Versuch fällt gestützt auf die Nähe zur tatsächlichen Tatbestandsverwirklichung damit nicht nur marginal aus.