Damit versuchte die Privatklägerin Widerstand gegen das Vorhaben des Beschuldigten zu leisten. Diesen Widerstand brach der Beschuldigte jedoch in dem er sie an den Haaren riss, ihren Kopf gegen die Wand schlug, sie mit den Füssen gegen den Unterleib und zwischen die Beine trat, sie am gesamten Körper mit der flachen Hand schlug, ihre Hose herunterzog und diese zerriss, ihre Beine aufpresste als sie auf dem Rücken lag, vor sie hinkniete und vaginal in sie eindrang. Die Privatklägerin versuchte zudem mehrmals ihn von sich wegzustossen und den Penis herauszuziehen.