35 c) N.________ Die Zeugin N.________ erzählte detailliert, dass sich ihr die Privatklägerin anvertraut und ihr erzählt habe, dass sie unter der Situation stark leide und sich vom Beschuldigten trennen möchte (pag. 223 Z. 65 ff.). Nachvollziehbar schilderte sie, dass es sich hierbei um komplexe Familienverhältnisse handeln würde. Auch sie ergreift für keine der beiden Partei und führt aus, dass sich weder die Privatklägerin noch der Beschuldigte in ihren Aussagen widersprochen hätten (pag. 224 Z. 105 f.).