b) M.________ Übereinstimmend mit den Aussagen der Privatklägerin führte die Zeugin M.________ schlüssig aus, dass diese ihr gegenüber erstmals im Herbst 2015 die ehelichen Konflikte thematisiert habe (pag. 250 Z. 58 f., pag. 251 Z. 90 ff.). Ebenfalls im Einklang mit den Aussagen der Privatklägerin als auch im Einklang mit den Arztberichten sagte sie aus, dass es der Vorgenannten zu jener Zeit körperlich nicht gutgegangen sei, sie habe immer wieder Beschwerden gehabt und habe deshalb regelmässig ihre Ärztin Frau Dr. O.________ aufgesucht (pag. 251 Z. 111 ff.). Anschaulich erzählte die Zeugin M.__