242 Z. 210 f.). Zudem schilderte sie auch ihre Emotionen, indem sie angab, wie bestürzt sie gewesen sei, als sie von der Vergewaltigung erfahren habe (pag. 241 Z. 187 f., pag. 242 Z. 205 ff.). Es fällt auf, dass Frau L.________ keineswegs Partei für jemanden ergriff, zumal sie den Beschuldigten – trotz den schweren Vorwürfen – nicht in ein schlechtes Licht stellte. Sie gab an, dass sie ihn