Anschaulich und detailliert schilderte die Zeugin, dass sie am Tag, an welchem der Beschuldigte die Privatklägerin vergewaltigt haben soll, sie ihn im Treppenhaus gekreuzt habe. Sie sei ihm nur flüchtig begegnet, habe ihn gegrüsst und er sei sehr verlegen gewesen (pag. 242 Z. 192, 217). Übereinstimmend mit den Aussagen respektive dem Empfinden der Privatklägerin am besagten Tag, gab die Zeugin an, diese in der Wohnung völlig «tuuch» und traurig vorgefunden zu haben (pag. 242 Z. 202). Sie habe festgestellt, dass es ihr sehr schlecht gegangen sei.