Glaubhafter erscheint der Kammer damit, dass sich zuerst die vollendete und erst anschliessend die versuchte Vergewaltigung zugetragen hat. Weiter führte die Verteidigung des Beschuldigten oberinstanzlich aus, dass die Privatklägerin widersprüchlich ausgesagt habe, was für eine Art Hose – Jeans, Leggins oder Jeggings – sie bei der Vergewaltigung getragen und der Beschuldigte dabei