Ebenfalls sehr eindrücklich erfolgte ihre Schilderung wie es zum Biss in die Hand gekommen sei, so sei er am besagten Abend nach Hause gekommen und sie habe ihm gesagt, dass er nach Alkohol rieche. Er habe ihr daraufhin geantwortet, dass sie nicht so mit ihm reden dürfe und habe begonnen mit der flachen Hand auf sie einzuschlagen. Sie habe ihre Hand vor ihr Gesicht gehalten, um dieses vor den Schlägen zu schützen, woraufhin er in diese hineingebissen habe (pag. 180 Z. 328 ff.). Den Aussagen der Privatklägerin lässt sich sodann entnehmen, dass sie keineswegs darauf aus war, den Beschuldigten mit ihren Vorwürfen übermässig zu belasten.