einstiesse (pag. 188 Z. 186 f.). Ausserdem sagte sie aus, bei der Vergewaltigung grosse Angst empfunden zu haben (pag. 189 Z. 224 f.). Während den Einvernahmen lässt sich zudem deutlich erkennen, dass es der Privatklägerin sehr schwer fiel über das Vorgefallene zu berichten. Sie führte mehrfach aus, dass sie sich schäme und sie weinte. Es gelang ihr sodann auch erst bei der zweiten polizeilichen Einvernahme Details von der Vergewaltigung zu schildern. Sie habe ihm immer wieder vergeben, bis er einmal einen grossen Fehler begangen habe, welchen sie ihm nicht habe verzeihen können (pag. 204 Z. 208 ff.).