29 der psychischen Belastung der Privatklägerin nachvollziehbar und lässt vermuten, dass das Erzählte auf Erlebtem basiert. Die Aussagen der Privatklägerin sind zudem detailreich und zeichnen sich teilweise durch originelle oder nebensächliche Schilderungen aus. Originell schilderte die Privatklägerin nämlich, dass der Beschuldigte bei der Vergewaltigung versuchte habe ihre Hose herunterzuziehen und als sie sich dagegen gewehrt habe, er diese im Intimbereich zerrissen habe (pag. 188 Z. 180 ff., pag. 208 Z. 351 f.).