Er habe seine als auch ihre Hosen bis Höhe Oberschenkel heruntergezogen, sie überall angefasst, sie an den Brüsten geküsst und habe ihre Hand zu seinem Penis führen wollen, wobei ihr klar gewesen sei, dass er sie wieder habe vergewaltigen wollen. Sie habe deshalb nach einer Nachbarin geschrien und habe die Türe aufreissen können. Es sei ihm nicht gelungen in sie einzudringen. Daraufhin habe er die Wohnung fluchtartig verlassen. Alle angeklagten Vorwürfe konnte die Privatklägerin demnach im Kernbereich – wie bereits erwähnt – schlüssig, nachvollziehbar und widerspruchsfrei wiedergeben. Im Weiteren gestand sich die Privatklägerin mehrfach Erinnerungslücken ein.