Hinsichtlich der (vollendeten) Vergewaltigung sagte die Privatklägerin sodann übereinstimmend aus, dass er sie am Shirt gepackt und sie ins Schlafzimmer geworfen habe, wobei sie zu Boden gefallen sei. Anschliessend habe er ihr an den Haaren gerissen und ihren Kopf gegen die Wand geschlagen, sie aufgehoben und danach aufs Bett geworfen. Daraufhin habe er sie mit der flachen Hand am ganzen Körper geschlagen, mit den Füssen getreten und ihr die Hosen heruntergezogen (pag. 188 Z. 180 ff., pag. 207 Z. 343 ff., pag. 746 Z. 1 ff.).