Übereinstimmend in allen Einvernahmen gab sie auch an, dass der Beschuldigte sie einmal so fest geschlagen habe, sodass der hintere Backenzahn durch den Schlag abgebrochen sei. Sie habe aus dem Mund geblutet und habe einen Zahnarzt aufsuchen müssen (pag. 202 Z. 152 ff., pag. 203 Z. 168 ff., pag. 181 Z. 388 ff.). Zudem sagte sie aus, dass