So führte die Privatklägerin betreffend den Vorwurf der Drohung stets gleichbleibend aus, dass der Beschuldigte ihr gedroht habe, sie in Stücke zu schneiden und Hackfleisch aus ihr zu machen. Weiter habe er ebenfalls damit gedroht, sie nach Afghanistan zurückzubringen, wo man sie wegen der ganzen Scheidungsgeschichte umbringen werde (pag. 175 Z. 58 f., pag. 205 Z. 262 ff.). Übereinstimmend in allen Einvernahmen gab sie auch an, dass der Beschuldigte sie einmal so fest geschlagen habe, sodass der hintere Backenzahn durch den Schlag abgebrochen sei.