Zudem weichen die vom Beschuldigten geäusserten Vorwürfe gegen die Privatklägerin diametral davon ab, was die Vorgenannte selbst sowie etliche Zeuginnen – wie nachfolgend aufgezeigt wird – zu Protokoll gaben. Der Beschuldigte tendierte bei seinen Antworten im Weiteren zur pauschalen Negierung, zur Verharmlosung oder zur Konstruktion von Gründen, die schlussendlich in Widersprüche mündeten. Wie bereits einleitend erwähnt sind die Aussagen des Beschuldigten kaum einer genauen Analyse zugänglich. Umgekehrt finden sich in seinen knappen Schilderungen etliche Lügensignale.