278 Z. 253 ff.). Seine Schlussfolgerungen respektive Begründungen, weshalb er nicht als Täter in Frage komme – so weil er es beispielsweise nicht nötig habe sich an seiner Frau zu vergehen – sind nicht schlüssig. Sehr auffallend und ebenfalls als Lügensignal zu werten ist sodann, dass der Beschuldigte, als dieser jeweils mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, wiederholt der gestellten Frage auswich, ohne direkt darauf einzugehen oder diese sogar mit einer Gegenfrage beantwortete, wie beispielsweise: «Wer würde so etwas seiner Frau antun?» (pag. 281 Z. 417 f.), oder «Warum hätte ich meine Frau schlagen sollen?» (pag. 285 Z. 28).